Förderprogramm Tenniskreis Höxter
Stand April 2010
1. Vorbemerkung
Die Zielsetzung des Förderprogramms des Tenniskreises Höxter ist die Steigerung der sportlichen Leistung auf der Grundlage des vorhandenen Leistungsvermögens und der Einsatzbereitschaft der Kinder und Jugendlichen.
Das Programm gilt für Vereinsmitglieder der Tennisvereine des Kreises Höxter bis zur Vollendung des 14.Lebensjahres. Der Förderzeitraum erstreckt sich vom 1.10. eines Jahres bis zum 30.9. des Folgejahres.
Für die Umsetzung des Förderprogramms sind die Jugendwarte und Trainer zuständig. Sie entscheiden darüber, ob die Teilnehmer/innen in den einzelnen Fördergruppen die Förderbedingungen erfüllen.
Die Beurteilung der Spielstärke erfolgt durch die Trainer. Für ausreichende Meldung zu den Turnieren ist der Spieler/die Spielerin selbst verantwortlich. Jede Teilnahme wird mit den entsprechenden Spielergebnissen an den Trainer weiter gegeben.
Auf die Einteilung in eine bestimmte Leistungsgruppe besteht kein Rechtsanspruch.
Das Förderkonzept wird jährlich überprüft und ggfs. geändert. Der Umfang des Förderprogramms ist abhängig von dem jeweiligen Etat, den der Vorstand von Jahr zu Jahr neu genehmigt.
Die von der Fachschaft bereit gestellten Mittel können einen ganzjährigen Trainingsbetrieb nicht komplett abdecken, ein Elternbeitrag ist erforderlich. (50 € pro Quartal)
Das Förderprogramm ist ausgelegt für das komplette Jahr, Winter- und Sommertraining. Inwieweit das Sommertraining gestaltet wird, ob wöchentlich oder in Form eines Wochenendtrainingscamps, obliegt den Kreistrainern.
Ist ein Kind in der Bezirksförderung, so bekommt es keine Kreisförderung. Jedoch das Nenngeld für die Teilnahme an den Bezirksmeisterschaften wird vom Kreis übernommen.
Insbesondere die Jüngsten-Förderung ist Schwerpunkt durch das Förderprogramm der Kreisfachschaft. Natürlich können die Jüngsten noch keine verwertbaren Ergebnisse vorweisen, die Förderfähigkeit ermitteln wir an Sichtungstagen. Der Termin wird nach den Sommerferien von den Kreistrainern festgelegt und alle Antragsteller werden zu bestimmten Terminen (Sichtungstermine auf Kreisebene) eingeladen.
2. Förderbedingungen
2.1 Allgemeine Förderbedingungen
- schriftliches Einverständnis des Spielers/der Spielerin und seiner/ihrer Eltern mit den allgemeinen und leistungsbezogenen Förderbedingungen
- Die Teilnehmer erfüllen die für sie geltenden Förderbedingungen. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. längere Verletzung) können Trainer und Jugendwarte über Ausnahmeregelungen entscheiden.
- Pünktliches Erscheinen zum Training bzw. rechtzeitiges Absagen bei Verhinderung
– Sportlich - faires Verhalten beim Training und bei Punktspielen
-regelmäßiges Spielen auch außerhalb des Trainings
2.2 Leistungsbezogene Förderbedingungen
Bei den folgenden Förderbedingungen handelt es sich um grobe Richtlinien, an denen sich Trainer und Jugendwarte bei der Auswahl der Spieler orientieren. Das Erfüllen aller Bedingungen bedeutet nicht zwangsläufig eine Eingruppierung in die entsprechende Fördergruppe.
Die Anzahl der Plätze je Fördergruppe ist begrenzt und wird vom Vorstand von Jahr zu Jahr festgelegt.
Fördergruppe
- - Teilnahme an zwei Trainingseinheiten pro Woche (1x Verein, 1x Kreis)
- - Teilnahme an den Kreismeisterschaften
- - Teilnahme der Kreismeister an den Bezirksmeisterschaften (zweimal)
- - Teilnahme an weiteren Ranglistenturnieren, wenn möglich.
Förderbeitrag der Tennisfachschaft des Kreises Höxter:
170 € pro Jahr , d.h. für jeweils eine Trainingseinheit á 60 Minuten pro Woche (zugrunde gelegt werden 28 Wochen Wintertraining und 8 Wochen Sommertraining),
Übernahme des Nenngelds für Bezirksmeisterschaften der Kreismeister
(23 € pro Kind und pro BZM)
Elternbeitrag:
50 € pro Quartal als Beteiligung der Eltern.
Vorgehensweise zur Beantragung der Förderung
1. Beantragung über den Vereinsjugendwart
Der Jugendwart beantragt über das beiliegende Formular die Förderung des Kindes.
Zusammen mit dem Vereinstrainer hat dieser die Möglichkeit geeignete Kandidaten
zu ermitteln/überprüfen und die Leistungsbereitschaft der Kinder aber auch die Motivation der Eltern zu betrachten. Die Förderbedingungen sollten im Vorfeld anerkannt werden. (Unterschrift der Erziehungsberechtigten)
2. Überprüfung der Förderwürdigkeit neuer Spieler/Spielerin
Kreisjugendwart und Kreistrainer geben Empfehlung ab.
Bei U8/U9 Spieler/Spielerinnen wäre es sinnvoll, eine Förderung mit der Teilnahme an den Sichtungsveranstaltungen des Bezirks OWL zu verknüpfen. Eine schriftliche
Dokumentation des Bezirkstrainers unterstützt dadurch die Auswahl geeigneter Kandidaten.
3. Überprüfung der Förderwürdigkeit von Kreiskader Spieler/Spielerin
Die Kreisförderung muss jährlich neu durch den Vereinsjugendwart bis zum Ende der Sommerferien beim Kreisjugendwart beantragt werden.
Stichtag für die Abgabe des Antrages mit Unterschrift ist jeweils der letzte Ferientag der Sommerferien.
Der Vereinsjugendwart dokumentiert zusammen mit den Eltern die Leistungsdaten des Spielers/Spielerin für die letzten 2 Jahre im Förderantrag. Die Förderrichtlinien werden durch die zuständigen Kreisjugendwarte überprüft. Bei Nichterfüllung erfolgt keine Förderung. Bei Erfüllung diskutiert das Jugendkompetenzteam plus Kreistrainer und beschließt über die Förderung für ein weiteres Jahr.
Bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen erfolgt die Kreisförderung maximal bis Ende Jahrgang U14.